Neuregelung der Abgasuntersuchung:
Auslaufmodell AU-Plakette

- Kundendienstleiter Klaus Kortmann:
„Die AU-Plakette stirbt aus!“
Nach 25 Jahren ist Schluss: seit 1. Januar 2010 entfällt die Abgasuntersuchung in der bekannten und gewohnten Form – und somit auch die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. „Die Prüfung wird nun mit der Hauptuntersuchung verbunden“, erklärt Kundendienstleiter Klaus Kortmann.
Bereits seit Januar 1989 ist der gelernte Kfz-Elektriker in Diensten des autoForum Wiegers in Herford. Viele seiner Kunden schätzen dabei die ruhige und besonnene Art des sympathischen Kundendienstleiters, der auch in schwierigen und manchmal ausweglos erscheinenden Situationen klaren Kopf behält – und auf vorhandene Probleme mit Lösungen antwortet. Wie im nachfolgenden Interview über die „Neuregelung der Haupt- und Abgasuntersuchung“.
Die sechseckige AU-Plakette, die den Termin der nächsten Abgasuntersuchung (AU) anzeigt, stirbt aus. Warum?
Klaus Kortmann: Der Gesetzgeber folgt einer Vorgabe der Europäischen Union (EU), wonach gesetzliche Fahrzeugprüfungen nur mit einer einzigen Plakette dokumentiert werden sollen.
Und welche Konsequenzen hat dies für den Autofahrer?
Klaus Kortmann: Die Abgasuntersuchung (AU) an sich wird generell nicht abgeschafft. Die „Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems“ – wie sie in Zukunft heißt – ist ein fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge. Sie wird in die normale Hauptuntersuchung (HU) – zum Beispiel durch den TüV in einem unserer Autohäuser – einfließen. Das spart Zeit.

- „Die AU ist seit Jahresbeginn Bestandteil der HU. Das spart Zeit für den Kunden“, so Klaus Kortmann.
Und auch Geld?
Klaus Kortmann: Nun, die AU wird ja weiterhin durchgeführt. Nur halt in Verbindung mit der Hauptuntersuchung ...
Also bleibt die AU ein gesetzliches Muss, oder?
Klaus Kortmann: Richtig. Eine Hauptuntersuchung gilt erst dann als bestanden, wenn auch die gesetzlich vorgeschriebenen Werte bei der Abgasuntersuchung erfüllt sind. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On-Board-Diagnose (OBD): alle Autofahrer müssen auch weiterhin nachweisen, dass sich die Abgaswerte ihres Automobils innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm befinden. Im Klartext: ohne bestandene AU bekommt der Kunde auch keine HU-Plakette! Im Übrigen erfolgt der Nachweis der AU über die neue HU-Plakette am hinteren Kennzeichnen.
Muss ich als Autofahrer eine AU grundsätzlich mit der HU verbinden?
Klaus Kortmann: Es gibt eine Ausnahme. Wenn dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt wird. Diese Untersuchung der Abgase darf allerdings maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein. Aus dem soeben angeführten Zeitvorteil erscheint mir diese Vorgehensweise eher unnützlich ...
Was passiert mit der „alten“ AU-Plakette?
Klaus Kortmann: Die alte AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ersatzlos bzw. wird nach bestandener HU vom Prüfingenieur entfernt. Sollten nach dem Entfernen Kratzspuren oder Klebereste auf dem Kennzeichen verbleiben, werden diese auf Wunsch kostenlos von den Service-Mitarbeitern im autoForum Wiegers mit einer speziellen, weißen Reparaturplakette abgedeckt.

- Noch Fragen zur HU inklusive AU?
Klaus Kortmann und Kollegen helfen gerne ...
Besteht für den neuen Prüfnachweis der Abgase eine Aufbewahrungspflicht der gemessenen Werte für den Fahrzeughalter?
Klaus Kortmann: Nein. Einzelne Automobilverbände empfehlen jedoch, die Bescheinigung mit dem HU-Journal bis zur nächsten, anstehenden Hauptuntersuchung aufzubewahren.
Hintergrund:
Die Abgasuntersuchung (Anm. d. Red.: damals Abgassonderuntersuchung) wurde 1985 für Autos mit Benzinmotor eingeführt. Grund: In Zeiten des Waldsterbens sollten nur korrekt gewartete bzw. eingestellte Fahrzeuge unterwegs sein (Umweltbewusstsein, erste Katalysatoren zum Nachrüsten). Diesel-Fahrzeuge müssen seit 1993 zur AU-Untersuchung.



